Ein rechtlicher Hinweis, den das Finanzgericht in der mündlichen Verhandlung erteilt, stellt einen wesentlichen Vorgang der Verhandlung dar und ist deshalb protokollierungspflichtig (§ 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 2 ZPO).
Im vorliegenden Fall hatten die Kläger gerügt, das Finanzgericht
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