Blutentnahme nach Verkehrskontrolle

Der Umstand, dass die Blutentnahme infolge einer Verkehrskontrolle wegen des Verdachts auf Drogenkonsum gegen den Willen des Betroffenen ohne richterliche Anordnung erfolgte, begründet nach Ansicht des Amtsgerichts München kein Verwertungsverbot.

Das Ergebnis der Blutuntersuchung ist selbst dann verwertbar, wenn sich

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Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben

Das Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

In einer jetzt vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde wurde der Beschwerdeführerin im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ohne richterliche Anordnung Blut entnommen. Ein Zeuge hatte die Polizei auf eine mögliche Trunkenheitsfahrt der Beschwerdeführerin

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Richtervorbehalt und Blutprobe

Die ohne Hinzuziehung eines Richters getroffene Anordnung eines Polizeibeamten, bei einem Beschuldigten eine Blutprobe zu entnehmen, führt jedenfalls dann zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn der Polizeibeamte keinen Richter eingeschaltet hatte, weil dies in einer allgemeinen innerdienstlichen Weisung so vorgesehen war.

Eine

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Blutproben bei Autofahrern – nicht ohne Richter

Blutproben bei Autofahrern dürfen grundsätzlich nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses entnommen werden, ansonsten sind sie im nachfolgenden Strafverfahren oder Bußgeldverfahren nicht verwertbar. Mit dieser Begründung wurde jetzt ein Autofahrer trotz Fahrens unter Haschischeinfluss vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht freigesprochen.

Bei einer allgemeinen

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