Gremium Motorcycle Club Sachsen

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Regionalverbands „Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen“ und der vier ihm angehörenden Ortsgruppen („Chapter“) bestätigt.

Mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 28. Mai 2013 wurde der Regionalverband einschließlich der ihm als Teilorganisationen angehörenden Chapter

Artikel lesen

Der waffenrechtlich unzuverlässige Bandido

Waffenrechtliche Erlaubnisse, die einem Mitglied des Bandidos Motorcycle Club (MC) erteilt worden waren, können auch dann wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn weder dieses Mitglied noch die Teilgruppierung (Chapter) der Bandidos, der er angehört, bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Artikel lesen

Das Tragen der „Bandidos-Kutte“

Werden beim Tragen einer „Kutte der Bandidos“ keine Kennzeichen von verbotenen Vereinen in anderen Orten (wie Aachen oder Neumünster) verwendet, ist das Tragen der „Bandidos-Kutte“ mit Ortszusatz „Bochum“ bzw. „Unna“ nicht strafbar. Maßgeblich ist der Gesamteindruck der Kutte, der entscheidend

Artikel lesen