Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das Finanzgericht in Ausübung eigener Schätzungsbefugnis für die Beurteilung der Höhe des Rohgewinnaufschlagsatzes auf eine nicht allgemein zugängliche -nur für den Dienstgebrauch bestimmte- Quelle aus dem juris-Rechtsportal („Fachinfosystem Bp NRW“) zurückgreift,
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