Das Bild im RSS-Feed eines Internetportals – und das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten

Aus einer Unterlassungserklärung eines Webseitenbetreibers ergibt sich keine Verpflichtung zur Einwirkung auf RSS-Feed-Abonnenten, die das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild weiter veröffentlichen.

Der Ausgangssachverhalt[↑]

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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