Geschäftsmann

Der Umtausch von Unterwäsche

Grundsätzlich gibt es kein Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen. Ein solches Umtauschrecht muss vertraglich vereinbart werden.

In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall wollte eine Münchenerin Unterwäsche umtauschen. Die Klägerin kaufte im Mai 2011 in einem Miederwarengeschäft einen Bikini, einen

Artikel lesen

Die Hose rutscht – Geld zurück

Angesichts der unterschiedlichen anatomischen Gegebenheiten kann man das Nichtrutschen einer Schwangerschaftshose nicht als grundlegende Eigenschaft bezeichnen, die man beim Kauf erwarten kann. Ein Rückgaberecht kann es daher nur geben, wenn im Einzelfall das Nichtrutschen zugesichert worden ist.

In einem jetzt

Artikel lesen