Die Satzung einer (Gruppen-)Unterstützungskasse kann Ansprüche der Trägerunternehmen auf Rückgewähr geleisteter Dotierungsmittel wirksam ausschließen. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, in dem die Klage nicht bereits deshalb unbegründet war, weil möglichen Ansprüchen des Insolvenzverwalters Rechte des Pensions-Sicherungs-Vereins Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (im Folgenden PSV) als dem vom Betriebsrentengesetz bestimmten
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