Bestreitet ein Ausländer das Visumerfordernis, muss dies im Wege der Feststellungsklage geltend gemacht werden; die Berufung auf eine visumfreie Einreise kann nicht zum Erfolg einer Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Visums nach dessen Ablehnung führen.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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