Das Verschweigen der russischen Staatsangehörigkeit rechtfertigt die Rücknahme einer Einbürgerung.
So hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren bestätigt, dass die Rücknahme der Einbürgerung eines Osteuropäers zu Recht für sofort vollziehbar erklärt worden ist.
Da dieser seine russische Staatsbürgerschaft
Artikel lesen










