Keine Einbürgerung eines IS-Unterstützers

Die Einbürgerung eines Unterstützers des Islamischen Staates kann nach Bekanntwerden dieser Tatsache zurückgenommen werden. Im hier vom Verwaltungsgericht Aachen entschiedenen Fall wurde dem inzwischen 31-jährigen, in Deutschland geborenen Kläger im Mai 2012 die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen. Er war bereits zu diesem Zeitpunkt Mitglied der in Euskirchen ansässigen muslimischen Gruppierung „DAWA EU“.

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Acker

Agrarkonzerne – und der von der vom Landkreis dann doch nicht mehr erwünschte Ackerverkauf

Der Bundesgerichtshof für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs hat erstmals entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine rechtswidrig erteilte Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz zurückgenommen werden kann. Dem zugrunde lag ein Fall aus Neuruppin: Im Jahr 2015 verkauften 14 Gesellschaften eines Agrarkonzerns, darunter die hier betroffene Verkäuferin, landwirtschaftliche Grundstücke (insgesamt rund 2.262 Hektar) zu einzeln ausgewiesenen

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Registrierkasse

Gestattung der Ist-Besteuerung – und ihre Rücknahme

§ 130 Abs. 2 Nr. 3 AO enthält ermessenslenkende Vorgaben; eine abwägende Stellungnahme des Finanzamts zur Rücknahme des durch falsche Angaben erwirkten rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts ist nicht erforderlich, wenn der Begünstigte von der Unrichtigkeit seiner Angaben wusste oder zumindest hätte wissen können und müssen. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann gemäß §

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LG Bremen

Die Rücknahme einer Hilfsaufrechnung

Eine Hilfsaufrechnung kann auch noch im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgenommen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Aufrechnende nicht gehindert, eine einmal erklärte Hilfsaufrechnung frei zurückzunehmen. Denn sie wird nur für den Fall erklärt, dass das Gericht die Klagforderung in seiner abschließenden Entscheidung

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Oberlandesgericht München

Der gerichtlich vorgeschlagene Vergleich – und die Rücknahme der Annahmeerklärung

Die Erklärung einer Prozesspartei, mit der ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag angenommen wird, stellt eine wirksame Prozesshandlung dar. Sie ist als Prozesshandlung mit Eingang des Schriftsatzes bei Gericht wirksam geworden und kann als Prozesshandlung nicht widerrufen oder zurückgenommen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Prozessvergleich eine rechtliche Doppelnatur. Er ist

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Zweifel an der Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme

Der Streit über die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme ist ausschließlich durch das Rechtsmittelgericht zu klären, nicht dagegen durch gerichtliche Entscheidung über Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung im Verfahren nach § 458 StPO. Zuständiges Gericht bei Zweifeln an der vor dem Berufungsgericht erklärten Rechtsmittelrücknahme ist allein die Kleine Strafkammer. Gegen ihre

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