Die angeordnete Rückreise von Urlaubsgästen

Die Rückreiseanordnung von Urlaubern anlässlich der Corona-Epidemie ist rechtmäßig.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Der Landkreis Aurich hat anlässlich der Verbreitung des Coronavirus eine Allgemeinverfügung erlassen,

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