Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos, Griechenland

Flüchtlinge aus Griechenland

Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland können daher nach §

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Asylbewerber in Italien

Die Bedingungen für Asylbewerber in Italien sind nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nicht menschenrechtswidrig.

Asylbewerbern, die über Italien nach Deutschland eingereist sind, droht bei einer Rück­kehr nach Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung.

Zahlreiche Asylbewerber, die über

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