Lässt die für ein ehemaliges Bürogebäude erteilte Baugenehmigung für die Nutzungsänderung in ein Bordell die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nähe vorhandene Wohnbebauung vermissen, ist die Baugenehmigung aufzuheben. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Münster in den hier vorliegenden Fällen den Nachbarklagen gegen die Bordellgenehmigung stattgegeben. Die Nachbarn
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