Unterlässt es der mit dem späteren Treuhänder personenidentische Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person pflichtwidrig, eine Rückstellung für die in der anschließenden Wohlverhaltensperiode noch anfallenden Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse zu bilden, weil für ihn im Zeitpunkt
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