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Aus Italien weitergereiste Asylsuchende

Aus Italien nach Deutschland weitergereiste Schutzberechtigte oder Asylsuchende ohne Aussicht auf Unterbringung und Arbeit in Italien dürfen nicht rücküberstellt werden.

Die Asylanträge eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag

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Rücküberstellung nach Italien

Ein Asylbewerber kann sich den europäischen Staat, in dem das Asylverfahren durchgeführt werden soll, nicht aussuchen. Systemische Mängel, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der in einem Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber zur Folge haben, sind für Italien zu

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