Anlageberatung und kickback-Zahlungen

Eine Bank ist verpflichtet, Kunden über Rückvergütungen (kickback-Zahlungen), die ihr durch den Verkauf einer Fondsbeteiligung zufließen, aufzuklären. Die im Jahr 2004 unterbliebene Aufklärung über Rückvergütungen hat die Bank verschuldet, da sie es unterlassen hat, ihre Mitarbeiter in Ansehung der schon

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Kickback in der Anlageberatung

Eine Bank ist verpflichtet, Kunden über Rückvergütungen („kickback-Zahlungen“), die ihr durch den Verkauf einer Fondsbeteiligung zufließen, aufzuklären. Die im Jahr 2004 unterbliebene Aufklärung über Rückvergütungen hat die Bank verschuldet, da sie es unterlassen hat, ihre Mitarbeiter in Ansehung der schon

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