In einer weiteren Entscheidung zu den Übergangsregelungen vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren hat das Bundesverfassungsgericht § 38 Abs. 5 und 6 in Verbindung mit § 34 Abs. 16 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2008 vom 20.12.2007 (JStG 2008) für mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs.
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