Sparkasse Stuttgart

Rückzahlung unwirksam erhöhter Kontoführungsentgelte

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell im Rahmen einer Musterfeststellungsklage mit den Voraussetzungen und über der Verjährung von Verbraucheransprüchen auf Rückzahlung von Kontoführungsentgelten zu befassen.

Dem lag die Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse zugrunde. Der Verbraucherschutzverband ist ein seit über

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Bibliothek

Rückzahlung von Fortbildungskosten

Eine vertragliche Bestimmung, wonach der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragenen Fortbildungskosten zurückzuzahlen hat, wenn er das Examen (hier: das Steuerberaterexamen) wiederholt nicht ablegt, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand und ist daher unwirksam.

Dies

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Oberlandesgericht München

Gläubigerbenachteiligung durch Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens – und die Rückzahlung über die Muttergesellschaft

Die in der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens liegende Gläubigerbenachteiligung wird nicht beseitigt, indem der Gesellschafter die empfangenen Darlehensmittel zwecks Erfüllung einer von ihm übernommenen Kommanditeinlagepflicht an die Muttergesellschaft der Schuldnerin weiterleitet, welche der Schuldnerin anschließend Gelder in gleicher Höhe auf der

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Landgericht Bremen

Rückzahlungsbegehren in der Revisionsinstanz

§ 717 Abs. 3 ZPO lässt als gesetzliche Ausnahme des Grundsatzes der Unzulässigkeit einer Klageerweiterung in der Revision die Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs nach Aufhebung oder Abänderung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils des Landesarbeitsgerichts in vermögensrechtlichen Streitigkeiten in der Revisionsinstanz zu, soweit

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Geldscheine

Der verpasste Abflug

Es besteht keine Pflicht des Reiseunternehmens, den Kunden neben der Übersendung der Reiseunterlagen mit einem separaten Schreiben auf die Flugzeiten hinzuweisen, wenn die Hinweise in der Buchungsbestätigung und der Reisebeschreibung deutlich sind.

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in

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Bargeldübergabe ohne Beleg

Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung einer angelegten Geldsumme, wenn der Beklagte seine Pflichten aus den von der Klägerin erteilten Aufträgen nicht verletzt hat. Hat der Beklagte nicht als Anlagevermittler oder Anlageberater gehandelt, kann die Klägerin auch keinen Schadenersatz verlangen,

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