Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die nicht beantragte Beweiserhebung

Im Hinblick darauf, dass die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht das Unterbleiben der Beweiserhebung nicht gerügt hat, ist der zudem von ihr geltend gemachte Verfahrensfehler im Revisionsverfahren unbeachtlich.

Hat die Klägerin ausweislich der Sitzungsniederschrift in der mündlichen

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Oberlandesgericht München

Der unwirksame Prozessvergleich

Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur dann fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung in Frage stellt. Dementsprechend ist eine neue Klage, die den Streitgegenstand des ursprünglichen Rechtsstreits

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