Anpruch auf Hinausschieben des Ruhestandes

Baden-württembergische Landesbeamte können ein Hinausschieben ihres Ruhestands beanspruchen. Ein Landesbeamter hat gegen seinen Dienstherrn einen Anspruch auf Hinausschieben des Ruhestandsalters bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Dienstherr darlegen und gegebenenfalls beweisen kann, dass

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Pension für ehemalige Staatssekretäre

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Manfred Palmen (MdL), abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung hat der Kläger klargestellt, dass er sich nicht gegen eine Anrechnung seiner Versorgung aus einer früheren Tätigkeit

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Hinausschieben des Ruhestandes

Nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze kann der Eintritt regelmäßig nicht mehr hinausgeschoben werden.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in diesem Fall entschieden, dass es für eine einstweilige Anordnung, mit der die Antragsgegnerin vorläufig zum

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Kein Ruhegehalt bei Bestechlichkeit

Einem Ruhestandsbeamten, der sich während seiner aktiven Dienstzeit als bestechlich erwiesen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen.

In dem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen fall war der Beklagte, ein inzwischen wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzter Beamter bei

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Vergeltungsangriff gegen einen Lehrer

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beamter, der außerhalb des Dienstes, aber im Hinblick auf sein pflichtgemäßes dienstliches Verhalten angegriffen wird, für diesen „Vergeltungsangriff“ ein Unfallruhegehalt beanspruchen? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu beschäftigen. Zu klären

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Pensionsalter

Verstoßen die beamtenrechtlichen Pensionsaltersgrenzen gegen das Verbot der Altersdiskrimierung? Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main meint ja.

Der Antragsteller des jetzt vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschiedenen Eilverfahrens ist Oberstaatsanwalt, der aufgrund der Vollendung seines 65. Lebensjahres im August 2009 mit

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Beihilfe der Ruhestandsbeamten

Erwirbt ein Ruhestandsbeamter in Folge der Regelung des § 4 Abs. 1 BhV einen neuen Beihilfeanspruch gegen den früheren Dienstherrn seines verstorbenen Ehepartners, der erheblich schlechtere Beihilfeleistungen gewährt als der durch das eigene Dienstverhältnis erworbene Beihilfeanspruch, so geht der eigene

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