MDR-Zentrale Leipzig

Rundfunkbeitrag – und die Zweitwohnung

Zweitwohnungsinhaber sind aufgrund der Übergangsregelung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Unerheblich ist hierfür, auf welchen Namen das Beitragskonto einer von mehreren Wohnungsinhabern bewohnten Hauptwohnung bei der Rundfunkanstalt geführt wird.

Mit

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Hessischer Rundfunk Studio Darmstadt

Rundfunkbeitrag – und keine Barzahlung?

Der Barzahlungsausschluss (hier:) in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks ist mit der Maßgabe einer Berücksichtigung von Härtefällen übergangsweise weiter anwendbar.

Der ausnahmslose Ausschluss einer Barzahlung von Rundfunkbeiträgen in der Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks verstößt gegen die unionsrechtlichen Vorgaben für Barzahlungsbeschränkungen

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Radiogerät

Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung

Vor dem Bundesverfassungsgericht waren zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags für eine Zweit- und eine Drittwohnung erfolgreich:

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen seine Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für seine Zweit- und seine Drittwohnung. Seine gegen die Gebührenbescheide des Südwestrundfunks

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Rundfunkbeitrag – aber ja doch

Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte wird nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsgemäß erhoben.

Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder wird seit dem 1. Januar 2013 für jede Wohnung ein einheitlicher Rundfunkbeitrag erhoben, der von den volljährigen Bewohnern zu bezahlen ist. Der Rundfunkbeitrag

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Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen – und die Frage des Leistungsbescheids

Wie bei allen anderen gesetzlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) ist unabhängig von gesetzlicher Fälligkeit vor der Festsetzung von Säumniszuschlägen ein anfänglicher (originärer, primärer, die Abgabenhöhe mit Gründen und Rechtsmittelbelehrung festsetzender) Leistungsbescheid/Verwaltungsakt erforderlich.

Der Beitrag wird gesetzlich ab dem Zeitpunkt geschuldet,

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Schreibmaschine

Rundfunkbeiträge – und ihre Vollstreckung

Vor einem Jahr hatten wir über eine berichtet, das die von einem Gerichtsvollzieher angeordnete Eintragung eines Schuldners in das Schuldnerverzeichnis im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen abgelehnt hatte, da eine Zahlungsaufforderung für Rundfunkbeiträge keiner wirksamer Vollstreckungstitel sei. Diese Entscheidung hat

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Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist ebensowenig verfassungswidrig wie der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der seit dem 1.01.2013 die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen darstellt.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Berufungen von drei Klägern zurückgewiesen, die sich

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Fortgeltung von Rundfunkgebührenbefreiungen

Eine Rundfunkgebührenbefreiung gilt nicht über den 1.01.2013 hinaus fort.

Denn der Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde mit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zum 1.01.2013 aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt besteht keine Rundfunkgebührenpflicht mehr. Der die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht regelnde Bescheid hat daher seit dem

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Fortgeltung von Rundfunkgebührenbefreiungen

Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gilt nicht über den 1.01.2013 hinaus fort.

Denn der Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde mit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zum 1.01.2013 aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt besteht keine Rundfunkgebührenpflicht mehr. Der die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht regelnde Widerspruchsbescheid des

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Vollstreckungsersuchen für Rundfunkbeiträge

Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht „automatisch“ erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig. Die theoretische Möglichkeit des

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Schreibmaschine

Rundfunkbeitrag

Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ist die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung – und damit auch der aktuell erhobene Rundfunkbeitrag – verfassungsgemäß.

Mit dem von allen Bundesländern ratifizierten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfolgte eine Neuregelung der Rundfunkfinanzierung ab dem 1. Januar 2013. Danach müssen

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