Rundfunkbeitrag – aber ja doch

Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte wird nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsgemäß erhoben. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder wird seit dem 1. Januar 2013 für jede Wohnung ein einheitlicher Rundfunkbeitrag erhoben, der von den volljährigen Bewohnern zu bezahlen ist. Der Rundfunkbeitrag hat die frühere Rundfunkgebühr abgelöst, die anfiel, wenn ein Rundfunkempfangsgerät

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Die Heranziehung zu Rundfunkabgaben

Es ist nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkabgabe angesichts der medientechnischen Entwicklung im Rahmen der Neuregelung allein an den Umstand geknüpft hat, dass jemand über eine Wohnung verfügt. Die Regelung, dass für jede Wohnung ein gleich hoher Rundfunkbeitrag erhoben wird, verstößt nicht gegen das

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