Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist ebensowenig verfassungswidrig wie der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der seit dem 1.01.2013 die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen darstellt.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Berufungen von drei Klägern zurückgewiesen, die sich

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Fortgeltung von Rundfunkgebührenbefreiungen

Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gilt nicht über den 1.01.2013 hinaus fort.

Denn der Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde mit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zum 1.01.2013 aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt besteht keine Rundfunkgebührenpflicht mehr. Der die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht regelnde Widerspruchsbescheid des

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