Rundfunkgebühren für internetfähige PCs in der Bürogemeinschaft

Die Mit­glie­der einer Bü­ro­ge­mein­schaft wer­den nach § 5 Abs. 3 RGebStV je­weils ein­zeln auf die Vor­aus­set­zun­gen als Rund­funk­teil­neh­mer ge­prüft; das bei einem Mit­glied vor­han­de­ne Rund­funk­emp­fangs­ge­rät wirkt nicht be­frei­end für die an­de­ren. Dem­ge­gen­über schlie­ßen sich bei einer Be­rufs­aus­übungs­ge­mein­schaft meh­re­re Mit­glie­der einer

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Rundfunkgebühren fürs Kfz

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren, insbesondere gegen die Regelung des § 1 Abs. 3 Satz 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag richtet, wonach der Zulassungsinhaber eines Kraftfahrzeuges als Rundfunkteilnehmer für das dort eingebaute

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Schon GEZahlt? Auch für Ihren PC!

Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu zahlen, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Und diese Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, ob tatsächlich eine Verbindung zum Internet besteht, das Bereithalten eines hierfür geeigneten PCs reicht nach Ansicht der Leipziger Bundesrichter bereits aus

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Verwendungskontrolle für Rundfunkgebühren

Zahlen Sie auch Ihre Rundfunkgebühren? Schön.
Wollen Sie auch kontrollieren, wofür dieses Geld von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verwendet wird? Pech gehabt. Dieses Kontrollrecht steht ausschließlich den entsprechenden Kontrollgremien der jeweiligen Rundfunkanstalt zu, nicht aber einem einzelnen Gebührenzahler.

Demgemäß hat –

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Rundfunkgebühren in der Behinderteneinrichtigung

Autoradios von Behinderteneinrichtungen sind rundfunkgebührenfrei. Dies entschied soeben das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klagen von zwei gemeinnützigen Trägern von Behinderteneinrichtungen, die sich gegen die Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios gewandt hatten.

Die Klägerin des ersten heute vom Bundesverwaltungsgeicht entschiedenen

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Rundfunkgebühren und ALG II-Zuschlag

Erhäalt ein Empfänger von Arbeitslosengeld II hierauf wegen des vorherigen Bezugs von Arbeitslosengeld noch Zuschläge, so kann er nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim auch dann nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden, wenn die Zuschläge geringer ausfallen als die

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