50-Cent-Gewinnspiele sind unzulässig

Die sogenannten 50-Cent-Gewinnspiele im Internet sind nach dem Glücksspielstaatsvertrags verboten.

Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Danach unterliegen Sportwetten über das Internet in der Form sogenannter 50-Cent-Gewinnspiele dem Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrags und sind nicht durch den Rundfunkstaatsvertrag allgemein zugelassen.

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