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Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Gesellschaften

Die im September 2022 erlassene Anordnung einer Treuhandverwaltung nach dem Energiesicherungsgesetz über die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die Rosneft Refining and Marketing GmbH (RNRM) in Berlin ist rechtmäßig. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die beiden Tochtergesellschaften der in Luxemburg und Moskau ansässigen Klägerinnen sind unter anderem

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500 €-Scheine

Die in Russland geplante Zahnbehandlung

Bargeld unterliegt auch dann dem Ausfuhrverbot nach der Russland-Sanktionen-Verordnung, wenn damit die Bezahlung einer medizinischen Behandlung beabsichtigt ist. In dem hier vom Amtsgericht Frankfurt am Main entschiedenen Strafverfahren beabsichtigte der Angeklagte, von Frankfurt am Main über Istanbul und Moskau nach Kaliningrad zu reisen, um dort eine umfangreiche Zahnbehandlung vornehmen zu lassen.

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Russischer Virenschutz – und die Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darf vor Virenschutzsoftware der Firma Kaspersky warnen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag eines in Deutschland ansässigen Unternehmens aus der Kaspersky-Gruppe abgelehnt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte am 15. März 2022 eine Warnung veröffentlicht, wonach die

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Tschetschenen – und die Auslieferung nach Russland

Vor dem Bundesverfassungsgericht hatten jetzt zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Auslieferung russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Herkunft Erfolg: Die Gefahr, dass von einem Auslieferungsverfahren betroffene Personen in Tschetschenien politischer Verfolgung oder den Mindeststandards nicht genügenden Strafverfahren ausgesetzt sein werden, kann im Falle der örtlichen Zuständigkeit von Gerichten in Tschetschenien nicht dadurch beseitigt werden,

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Abschiebung eines radikal-islamistischen Gefährders – nach Russland

Die Abschiebung eines radikal-islamistischen, aus der russischen Teilrepublik Dagestan stammenden Gefährders nach § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist zumindest in andere Teilrepubliken der Russischen Föderation möglich. Im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall sprach im maßgeblichen Zeitpunkt der Abschiebung des Gefährders einiges dafür, dass hinsichtlich Dagestan bzw. der nordkaukasischen

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Auslieferung nach Russland

Im Auslieferungsverfahren gilt der Grundsatz der Amtsaufklärung. Behörden und Gerichte müssen sich vergewissern, dass die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind. Einfachrechtlich erklärt § 73 Satz 1 IRG die Auslieferung für unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widerspräche. Die Gestaltung

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Auslieferung nach Russland

Zu den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung zählt wegen Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG, dass eine angedrohte oder verhängte Strafe nicht grausam, unmenschlich oder erniedrigend sein darf. Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser

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