Das Verbot der Ausfuhr von auf Euro oder eine andere amtliche Währung eines EU-Mitgliedstaats lautenden Banknoten nach Russland gilt auch, wenn mit dem Geld medizinische Behandlungen finanziert werden sollen. Nur die zur Finanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten erforderlichen Beträge dürfen
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