Finanzgericht Köln Nachtbriefkaesten

Der übergangene Beweisantrag

Nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO erforscht das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen. Es hat ihn unter allen ernstlich in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Diese Pflicht beinhaltet zwar nicht, jeder fernliegenden Erwägung nachgehen zu müssen.

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Gefängnis

Suizidhilfe für einem Strafgefangenen?

Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen erfolgreich, in der dieser sich gegen abweisende Entscheidungen wegen der Beschaffung von Medikamenten zur Lebensbeendigung wehrte. Das Bundesverfassungsgericht monierte eine unzureichende Sachaufklärung der Fachgerichte und damit eine Verletzung des Strafgefangenen in seinem

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Sozialversicherungspflicht für Honorarpflegekräfte

Augen auf bei der Betreuerauswahl

Zum Umfang der von Amts wegen vorzunehmenden Sachaufklärung bezüglich der Auswahl eines Betreuers hat aktuell der Bundesgerichtshof Stellung genommen:

So hatte im vorliegenden Streitfall das vorinstanzlich tätige Landgericht die nach § 26 FamFG notwendige Aufklärung zu der Frage unterlassen hat,

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