Einbruchsdiebstahl – und die Sachbeschädigung

Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl, der mit einem Einbruch begangen wird, und Sachbeschädigung scheidet zugunsten der Klarstellungsfunktion von Tateinheit aus, wenn die Sachbeschädigung bei konkreter Betrachtung von dem regelmäßigen Ablauf eines Einbruchdiebstahls oder Wohnungseinbruchdiebstahls abweicht, von einem eigenständigen Unrechtsgehalt geprägt ist und

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Gewalttätigkeiten gegen Sachen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt § 303 StGB hinter den Landfriedensbruch gemäß § 125 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Variante der „Gewalttätigkeiten gegen Sachen“ in Gesetzeskonkurrenz zurück.

Allerdings darf die Verwirklichung des Tatbestands der Sachbeschädigung als Strafschärfungsgrund

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