Der unerhebliche Sachmangel

Unter welchen Umständen ist ein Sachmangel „unerheblich“ im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen.

Anlass hierfür bot dem

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Bundesverwaltungsgericht

Die verweigerte

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit den Voraussetzungen des Rechts des Verkäufers zu befassen, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern:

Der Kläger schloss im August 2009 einen Leasingvertrag über einen Neuwagen. Er begehrt von dem Autohaus, das

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