Die bloße Erneuerung von Pfandsiegelmarken ist ebenso wie das Mitnehmen der Schlüssel und der Fahrzeugpapiere eines gepfändeten Fahrzeugs keine (erneute) Pfändung. Fällt das Pfandsiegel nach einer wirksamen Pfändung ab oder wird es unzulässigerweise entfernt, besteht die Pfändung fort . Die bloße Erneuerung der Siegelmarken ist daher keine erneute Pfändung. Das
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