Ohne Wirksamkeitsnachweis ist eine wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens nicht möglich. Dies entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das über die Zulassung einer Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendpsychotherapie mit dem Vertiefungsgebiet Gesprächpsychotherapie zu urteilen hatte. Das Psychotherapeutengesetz verlangt eine Ausbildung in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Die beklagte Behörde hatte die Zulassung versagt,
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