OLG Rostock (Ständehaus)

Der schlüssige Sachvortrag

Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Mieter Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Mieters entstanden erscheinen zu lassen.

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Der schlüssige Sachvortrag

Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Partei in der nach Art. 103 GG gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben.

Ein Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs ist dann schlüssig

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