Der anerkannte Girokonto-Saldo – und die sekundäre Darlegungslast der Bank

Eine Bank, die als einen Aktivposten eines von ihr geltend gemachten kausalen negativen Saldos ein abstraktes Saldoanerkenntnis einführt, trifft, sofern der insoweit primär darlegungs- und beweisbelastete Saldoschuldner gegen das abstrakte Saldoanerkenntnis die Einrede der Bereicherung erhebt, eine sekundäre Darlegungslast zu den näheren Umständen von Einzelposten, die der durch die Feststellung

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Oberlandesgericht München

Saldoklage – Mietrückstände aus mehreren Jahren

Eine „Saldoklage“, mit der Mietrückstände aus einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum geltend gemacht werden, ist nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs zulässig. Die Klage genügt auch ohne Aufschlüsselung des für jeden einzelnen Monat geltend gemachten Rückstands den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO und ist deshalb nicht unzulässig. Allerdings wird in

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