Eine alleinerziehende Mutter hat für ihr Kind, das unter Verwendung einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. In den hier vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Verfahren hatten sich drei alleinerziehende Mütter gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin gewandt, das entschieden hatte, Unterhaltsvorschuss sei
Lesen