Taschenrechner

Säumniszuschläge – und ihre Berechnung durch die Familienkassen

Die bisherige Berechnungsweise der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist nach Ansicht des Finanzgerichts Köln rechtswidrig. In dem hier vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall forderte die Familienkasse von der Klägerin Kindergeld zurück, welches zu Unrecht ausgezahlt worden war. Der Inkasso-Service der Familienkasse erteilte daraufhin einen Abrechnungsbescheid. Dabei

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Einspruchsschreiben – und ihre Auslegung

Ficht der Steuerpflichtige verbundene Bescheide unter bloßer Wiedergabe der „Bescheidbezeichnung“ an, ohne zunächst konkrete Einwendungen gegen einen bestimmten Verwaltungsakt zu erheben, können bei der Auslegung des Einspruchsbegehrens auch spätere Begründungen herangezogen werden. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war strittig, ob der gegen einen Einkommensteuer-Änderungsbescheid gerichtete Einspruch des Steuerpflichtigen

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Gewinnfeststellungsbescheid – und die Feststellung eines Veräußerungsgewinns

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können. Eine solche selbständig anfechtbare Regelung (Feststellung) ist auch die Feststellung eines

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gewinnfeststellungsbescheid – und die selbständigen Feststellungen

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können. Solche selbständigen Regelungen (Feststellungen) sind insbesondere die Qualifikation der Einkünfte, das Bestehen einer

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Zusammenfassung mehrerer Steuerbescheide in einer Verfügung

Die äußerliche Zusammenfassung von Verwaltungsakten in einer Verfügung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung stets gebilligt, sofern hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass die Verfügung mehrere unterschiedliche Regelungsinhalte enthält. So können aus Vereinfachungsgründen beispielsweise Gewinnfeststellungsbescheide in einem Sammelbescheid zusammengefasst werden; sie sind jedoch als selbständige Steuerbescheide anzusehen. Auch die gesonderte und einheitliche

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Einspruch gegen Sammelbescheid

Die Reichweite eines Einspruchs gegen einen mehrere Festsetzungen umfassenden Sammelbescheid richtet sich nach der Beschwer, die sich aus der Begründung des Einspruchs ergibt. Ein solcher Sammelbescheid ist etwa der „Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer“. Alle Steuerfestsetzungen stehen hierin selbstständig nebeneinander und sind lediglich in einem Bescheid verbunden. Die Steuerfestsetzungen

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