Einspruchsschreiben – und ihre Auslegung

Ficht der Steuerpflichtige verbundene Bescheide unter bloßer Wiedergabe der „Bescheidbezeichnung“ an, ohne zunächst konkrete Einwendungen gegen einen bestimmten Verwaltungsakt zu erheben, können bei der Auslegung des Einspruchsbegehrens auch spätere Begründungen herangezogen werden.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war

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Zusammenfassung mehrerer Steuerbescheide in einer Verfügung

Die äußerliche Zusammenfassung von Verwaltungsakten in einer Verfügung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung stets gebilligt, sofern hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass die Verfügung mehrere unterschiedliche Regelungsinhalte enthält.

So können aus Vereinfachungsgründen beispielsweise Gewinnfeststellungsbescheide in einem Sammelbescheid zusammengefasst werden; sie sind

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Einspruch gegen Sammelbescheid

Die Reichweite eines Einspruchs gegen einen mehrere Festsetzungen umfassenden Sammelbescheid richtet sich nach der Beschwer, die sich aus der Begründung des Einspruchs ergibt.

Ein solcher Sammelbescheid ist etwa der „Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer“. Alle Steuerfestsetzungen stehen hierin selbstständig

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