Samstag ist ein Werktag

Der Samstag ist ein Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K).

Nach diesen Tarifnormen ist für schichtdienstleistende Beschäftigte

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Keine Mietzahlung am Samstag

Der Samstag ist ein Werktag. Aber nicht, wenn es um Mietzahlungen geht: Bei der Frist zur Zahlung der Miete „bis zum dritten Werktag eines jeden Monats“ zählt nach zwei heute verkündeten Urteilen des Bundesgerichtshofs der Samstag nicht als Werktag mit.

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