Der Samstag ist ein Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 der Durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD‑K) vom 01.08.2006. Dies ergibt sich für das Bundesarbeitsgericht aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt die
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