Bundesfinanzhof

Sanierungsaufwendungen – und der verspätete Grundlagenbescheid der Denkmalschutzbehörde

Das Finanzamt darf Sanierungsaufwendungen beim Erlass eines Folgebescheides auch berits vor dem Erlass eines Grundlagenbescheides der Denkmalschutzbehörde berücksichtigen. Die Finanzbehörde muss eine Ermessensentscheidung treffen, ob sie auch ohne den Grundlagenbescheid der Denkmalschutzbehörde gemäß § 7i Abs. 2 EStG einen Einkommensteuerbescheid gemäß § 155 Abs. 2 AO erlässt sowie ob und

Lesen