Verjährung von Sanierungsausgleichsbeiträgen

Sanierungsausgleichsbeiträge entstehen nicht bereits mit dem (faktischen) Ende der Sanierung, sondern erst mit der förmlichen Aufhebung der Sanierungssatzung. Erst diese förmliche Aufhebung der Sanierung markiert daher auch den Verjährungsbeginn für die Festsetzung eines Sanierungsausgleichsbeitrags. Mit dieser Entscheidung gab jetzt das

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