Der Sanitätsoffizier-Anwärter, die Beurlaubung zum Studium und die Kriegsdienstverweigerung

Die per­so­nal­be­ar­bei­ten­de Stel­le kann die Be­ur­lau­bung zum Stu­di­um wi­der­ru­fen, wenn der Sa­ni­täts­of­fi­zier-An­wär­ter seine An­er­ken­nung als Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer be­an­tragt.

Der Widerruf der Beurlaubung des Sanitätsoffizier-Anwärters zum Studium, nachdem er seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Gemäß §

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Berufssoldaten im Sa­ni­täts­dienst als Kriegsdienstverweigerer

Be­rufs­sol­da­ten und Sol­da­ten auf Zeit im Sa­ni­täts­dienst der Bun­des­wehr haben auch vor Be­en­di­gung ihres Dienst­ver­hält­nis­ses ein Rechts­schutz­be­dürf­nis für ein Ver­fah­ren auf An­er­ken­nung als Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und gab damit seine seit 1985 bestehende stän­di­ge Recht­spre­chung

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