Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)

Böhmermann und der ehemalige BSI-Chef

Auch eine satirisch zugespitzte Äußerung ist am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen, soweit sie einen überprüfbaren Tatsachenkern enthält. Erweckt sie den unzutreffenden Eindruck bewusster Kontakte zu einem ausländischen Nachrichtendienst, kann ein Unterlassungsanspruch bestehen, ohne dass zugleich eine Geldentschädigung geschuldet ist.

Das

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Satirisch-spöttischer Anspielungen – oder: das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Werbung

Äußerung mit satirisch-spöttischer Anspielung ohne herabsetzenden Inhalt verletzen nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Vorsitzenden einer Gewerkschaft nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich dieser gegen zivilgerichtliche Entscheidungen wendete, die seine Klage auf

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Der satirische Fernsehbeitrag

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage der Zulässigkeit eines satirisch gefärbten Fernsehbeitrags über das Streitgespräch eines Journalisten mit einer Teilnehmerin an einer Mahnwache im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild und am eigenen Wort zu befassen –

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