Nach der vorherrschenden Verkehrsauffassung ist der Betreiber einer Sauna nicht verpflichtet, in engen Zeitabständen regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um das körperliche Wohlbefinden der Saunabenutzer zu überwachen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall die Klage der hinterbliebenen Kinder einer 75-jährigen Frau abgewiesen, die an den Folgen
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