Das Finanzamt -und über § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO auch das Finanzgericht- ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 AO zur Schätzung befugt, wenn die Buchführung des Gewerbetreibenden der Besteuerung nicht nach §
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Das Finanzamt -und über § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO auch das Finanzgericht- ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 AO zur Schätzung befugt, wenn die Buchführung des Gewerbetreibenden der Besteuerung nicht nach §
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Trotz des Verweises in § 3 Abs. 1 Nr. 4 lit. c KAG BW auf § 162 AO kann der Abwassergebührenschuldner nicht die Schätzung der abzusetzenden Abwassermengen verlangen, wenn es für die Absetzung nach den Vorgaben der Abwassersatzung eines Nachweises
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Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung erfordert bei Bareinnahmen, die ähnlich einer offenen Ladenkasse erfasst werden, einen täglichen Kassenbericht (vgl. § 146 Abs. 1 Satz 2 AO), der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt worden ist.
Fehlt es an
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