Kommt es durch einen umgestürzten Baum auf der Landstraße zu einem Unfall, liegt nur dann eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch das Land vor, wenn – trotz regelmäßiger Kontrollen – Anzeichen übersehen worden sind, die auf eine weitere Gefahr durch den Baum hingewiesen hätten. Mit dieser Begründung hat das Landgericht
Lesen