Ein Anspruch auf Ersatz eines Nutzungsausfallschadens ist auch im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag gegeben.
Dieser Anspruch entfällt grundsätzlich nicht schon deswegen, weil der Käufer die Möglichkeit hatte, zur Überbrückung des Fahrzeugausfalls kostenfrei auf einen Pkw seiner Eltern zurückzugreifen. Allerdings
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