Wer bei einer Stellenbesetzung unzulässig benachteiligt wird, kann grundsätzlich Ersatz des dadurch entgangenen Arbeitsentgelts verlangen. Der Anspruch endet jedoch, wenn eine neue angemessene Beschäftigung sich verfestigt hat und spätere Verdiensteinbußen der ursprünglichen Benachteiligung nicht mehr zuzurechnen sind. Eine diskriminierende Ablehnung
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