Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Bruchsicherheit einer Glasfassade

Ist die vereinbarte Funktionalität einer Glasfassade (hier: die uneingeschränkte Bruchsicherheit) technisch nicht zu verwirklichen, steht dem Auftraggeber als Mängelrecht ausschließlich ein Schadens­ersatz­anspruch gemäß § 634 Nr. 4, § 311a Abs. 2 BGB zu.

Nach § 633 Abs. 2 Satz 1

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Schadensersatz beim gekündigten Flatrate-Mobilfunkvertrag

Beim gekündigten Mobilfunkvertrag zum (Teil-)Pauschaltarif muss sich der Anbieter ersparte Terminierungsentgelte (Interconnection-Gebühren) auf die Schadensersatzforderung anrechnen lassen. Die ersparten Aufwendungen können geschätzt werden, wenn der Mobilfunkanbieter zum durchschnittlichen Telefonierverhalten der betreffenden Kundengruppe nichts vorträgt.

Der Mobilfunkprovider hat Anspruch auf Schadenersatz,

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