Wird durch den Betrieb einer Mastanlage der an die Gebäude anschließende Wald dadurch geschädigt, dass ein für den Wald unverträglicher Schadstoffeintrag erfolgt, ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Tiermastanlage mit dem Gesetz nicht vereinbar. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur
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