Der Neubau einer Straße

Werden die Immissionsrichtwerte der Lärmschutzverordnung sowohl tags als auch nachts eingehalten und die Schadstoffbelastung im Rahmen der aktuellen immissionsschutzrechtlichen Verordnungen beachtet, ist bei der Planfeststellung zum Neubau einer Straße weder ein Abwägungsfehler unterlaufen noch liegt ein Verstoß gegen das Prinzip

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