Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden. Dieser in einem Eilverfahren ergangenen Entscheidung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vorangegangen war eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung bei einer kleinen Schokoladenmanufaktur, wonach das Unternehmen als sog. Eigenwerber rund 4.200 € Künstlersozialabgaben nachzahlen sollte. Grundlage der Berechnung war eine pauschale Schätzung der
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