Schild

Künstlersozialabgaben für die Eigenwerbung – und die Schätzung bei der Betriebsprüfung

Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden. Dieser in einem Eilverfahren ergangenen Entscheidung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vorangegangen war eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung bei einer kleinen Schokoladenmanufaktur, wonach das Unternehmen als sog. Eigenwerber rund 4.200 € Künstlersozialabgaben nachzahlen sollte. Grundlage der Berechnung war eine pauschale Schätzung der

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Audi

Fahrtenbuchmethode fürs Geschäftsfahrzeug – und der geschätzte Treibstoffverbrauch

Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen -hier: Treibstoffkosten- schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs führt die Überlassung eines betrieblichen Kfz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung zu einer Bereicherung

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Glücksspielautomat

Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten – und die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Betreiber von Geldspielautomaten im Land Berlin haben für Zwecke der Vergnügungsteuer wenigstens vollständige Zählwerkausdrucke nach Maßgabe des Berliner Vergnügungsteuergesetzes zu erstellen und aufzubewahren. Die Pauschalbesteuerung nachweislich manipulierter Automaten ist eine Mindestbesteuerung und schließt die Schätzung unter den allgemeinen Schätzungsvoraussetzungen nicht aus. Das VgStG regelt die Erhebung der Vergnügungsteuer im Land Berlin.

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Hinzuschätzungen bei einer GmbH – wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem Gesellschafter

Verdeckte Bareinlagen führen nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft, weil die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist.  In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall betrieb eine GmbH einen Großhandel und tätigte hierbei auch Barumsätze. Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellte das Finanzamt zum einen Aufzeichnungsmängel bei

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Schätzungsgrundsätze- und das Revisionsverfahren

Der allgemeine Grundsatz, dass eine Schätzung solange nicht rechtswidrig ist, als sie den durch Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen nicht verlässt, kann in einem Revisionsverfahren nicht durch feste Regeln weiter konkretisiert werden. Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen ist ein Mittel der Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung des Finanzgerichts als Tatsacheninstanz und bindet im Regelfall

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Fachgerichtszentrum Düsseldorf

Schätzung – und ihre (revisions-)gerichtliche Überprüfung

Es ist Sache des Finanzgerichts als Tatsacheninstanz, zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode es sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen. Um es der Revisionsinstanz -beschränkt auf die Überprüfung von Rechtsfehlern- zu ermöglichen, die Schätzung nachzuvollziehen, hat das Finanzgericht darzulegen, dass und wie

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Schätzung – und die Grundlage richterlicher Überzeugungsbildung

Im Unterschied zu den strengen Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt für eine Schätzung eine erhebliche, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung. Der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt dabei, ob das Tatsachengericht alle wesentlichen Bemessungsfaktoren berücksichtigt oder der Schätzung unrichtige oder unbewiesene Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat und

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Restaurant

Schätzung bei einem Gastronomiebetrieb – und die Richtsatzsammlung

Im summarischen Verfahren ist die Schätzung eines Gastronomiebetriebs (Restaurant mit portugiesisch-mediterraner Küche) auf der Grundlage der Richtsatzsammlung unter Berücksichtigung des Mittelwerts der Bandbreite der Rohgewinnaufschlagsätze (im Streitjahr 257 %) nicht zu beanstanden, wenn sich der geprüfte Betrieb in guter Lage befindet, in den sozialen Medien positiv bewertet und als gut

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Bundesfinanzhof

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen – und das Sachverständigengutachten

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage zulässig ist, ist wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung. Diese obliegt dem Finanzgericht, so dass hierzu die Einholung eines Sachverständigengutachtens regelmäßig nicht in Betracht kommen dürfte. Dass das Finanzgericht kein fall- und sachbezogenes Sachverständigengutachten einholt, sondern stattdessen den

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VW Sharan

Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs – zur Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit den Folgen des Dieselskandals zu befassen. Diesmal ging es um die Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit der Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile. Der der Autokäuferin aus § 826 BGB zustehende Schadensersatzanspruch beläuft sich vorliegend auf den von der vorsteuerabzugsberechtigten Autokäuferin aufgewendeten Nettokaufpreis

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Geldscheine

Schätzung der Kapitaleinkünfte, die Erfahrungssätze – und die Nichtzulassungsbeschwerde

Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und unzutreffenden tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das Finanzgericht im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich. Ein erheblicher Rechtsanwendungsfehler des Finanzgericht kann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ausnahmsweise zur Zulassung der Revision führen, wenn das Schätzungsergebnis des Finanzgericht

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Grabplatte

Erbschaftsteuerfestsetzung gegen die unbekannten Erben

Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln. Für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel angemessen. Jedenfalls nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten ist

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Ferienwohnung – und die ortsübliche Vermietungszeit

Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an Feriengäste mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden. Dabei kann das Finanzgericht auf Vergleichsdaten eines Statistikamtes auch dann zurückgreifen, wenn diese Werte für den betreffenden Ort nicht allgemein veröffentlicht,

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DJ

Schätzung durch das Finanzgericht – und das rechtliche Gehör

Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das Finanzgericht in Ausübung eigener Schätzungsbefugnis für die Beurteilung der Höhe des Rohgewinnaufschlagsatzes auf eine nicht allgemein zugängliche -nur für den Dienstgebrauch bestimmte- Quelle aus dem juris-Rechtsportal („Fachinfosystem Bp NRW“) zurückgreift, ohne zuvor die hieraus entnommenen Erkenntnisse dem Kläger inhaltlich in

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Schweizer Franken

Ausländische Kapitaleinkünfte – und ihre Schätzung

Aus dem Vorhandensein eines bestimmten Vermögens kann nicht ohne Weiteres mit der für die Feststellung einer Steuerhinterziehung erforderlichen Sicherheit auf das Vorhandensein dieses Vermögens bereits zu einem früheren Zeitpunkt -lediglich in abgezinster Höhe- geschlossen werden. Dazu bedarf es vielmehr der weiteren Feststellung, dass ein zwischenzeitlicher Vermögenszuwachs ausgeschlossen werden kann. Das

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Hausbau

Bareinzahlungen – und die Schätzung der Schwarzeinnahmen

Wenn das Finanzgericht Bareinzahlungen auf Bankkonten des Steuerpflichtigen als Ausgangsgröße für die Schätzung nicht erklärter Betriebseinnahmen heranzieht, darf es solche Bareinzahlungen, die der Steuerpflichtige nach der eigenen Würdigung des Finanzgerichts ausreichend und nachvollziehbar erläutert hat, nicht zugleich als „Schwarzeinnahmen“ und damit als zusätzliche Betriebseinnahmen ansehen. Ist davon auszugehen, dass in

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Abziehbare Vorsteuer – und ihre Schätzung

Eine Schätzung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuer unter Verwendung eines selektiven Personalschlüssels ist nicht als sachgerechte Schätzung anzusehen; es besteht daher kein Vorrang gegenüber einer Schätzung anhand des Verhältnisses der gesamten steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall hat in der Vorinstanz das Finanzgericht

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Finanzgerichtliche Urteile – und die Übertragung der Steuerberechnung auf das Finanzamt

Die Übertragung der Steuerberechnung auf das Finanzamt im Tenor der finanzgerichtlichen Entscheidung setzt voraus, dass dem Finanzamt nur noch die Berechnung der Steuer verbleibt. Wertungs, Beurteilungs- oder Entscheidungsspielräume sind unzulässig. Ein Zuwarten auf eine gesonderte Feststellung geht über die Steuerberechnung hinaus. Einer Tenorierung, wie das Finanzgericht Düsseldorf sie im hier

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Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg

Die Spielvergnügungsteuer-Nachschau nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz ist ohne Anlass zulässig. Die Nachschau erlaubt dem Finanzamt die Auslesung der Daten von Spielgeräten mit Hilfe eigener Auslesegeräte sowie deren Speicherung. Die zeitnahe bauartbedingte Löschung des Datenspeichers im Spielgerät hindert die Auswertung der ausgelesenen Daten nicht. Inhaltliche Bedenken gegen die Ausleseergebnisse sind tatsächlich

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Buchführungsmängel – und die Schätzung bei der Umsatzsteuer

Es ist für den Bundesfinanzhof nicht ernstlich zweifelhaft, dass auch bei der Umsatzsteuer im Falle von Verstößen des Steuerpflichtigen gegen die Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG und bei sonstigen Buchführungsmängeln das Finanzamt zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen befugt sein kann. Diese Schätzungsbefugnis steht in Einklang mit dem Unionsrecht. Nach § 69

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Hinzuschätzungen bei einem Döner-Imbiss

Eine Schätzungsbefugnis des Finanzamts besteht bei überwiegenden Bargeschäften, wenn keine Einzelaufzeichnungen vorgelegt werden und die Tagesendsummenbons keine Stornierungen ausweisen. Die Schätzung kann auf einen externen Betriebsvergleich gestützt werden, wenn das Speisenangebot sehr vielfältig ist, die Relevanz der einzelnen Warengruppen schwer ermittelbar ist und die fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten von der Unternehmerin zu

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Bundesfinanzhof (BFH)

Ortsübliche Vergleichsmiete – und ihre Schätzung für Steuerzwecke

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht auf der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode bestimmt werden. Damit schließt sich der Bundesfinanzhof der (mietrechtlichen) Rechtsprechung des Bundesgerichtshof an. Lassen sich vergleichbare Objekte nicht finden, muss das Gericht einen erfahrenen und mit der konkreten örtlichen Marktsituation vertrauten Sachverständigen, z.B. einen erfahrenen Makler,

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Zigaretten

Schmuggelzigaretten – und der geschätzte Verkaufspreis

Der Kleinverkaufspreis für Zigaretten unbekannter Marken ist zu schätzen, weil ein Marktpreis für in Deutschland ordnungsgemäß versteuerte Zigaretten dieser Marken nicht bestimmt ist. Allerdings darf dem für diese Fälle geschätzten Kleinverkaufspreis nicht der von den Zollbehörden zu berücksichtigenden Dienstvorschrift zu § 3 TabStG zugrunde gelegt. Denn Angaben der Finanzverwaltung darf

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BTM-Delikte – und die Schätzung der Wirkstoffmengen

Da bei Betäubungsmittelstraftaten das Unrecht der Tat und die Schuld des Täters maßgeblich durch die Wirkstoffmenge mitbestimmt werden, sind hierzu grundsätzlich möglichst genaue Feststellungen zu treffen. Eine Schätzung ist rechtsfehlerhaft, soweit sichergestellte Betäubungsmittel zur exakten Wirkstoffbestimmung zur Verfügung stehen. Ist eine solche nicht möglich, muss das Tatgericht unter Beachtung der

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Steuerhinterziehung – und die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Schätzung im Steuerstrafverfahren dann in Betracht, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, aber ungewiss ist, welches Ausmaß die Besteuerungsgrundlagen haben. Die Schätzung obliegt dem Tatrichter selbst. Einer Verurteilung dürfen nur diejenigen Beträge zugrunde gelegt werden, die der vollen Überzeugung

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Steuerhinterziehung – das Geständnis und die Umsätze

Die Feststellungen über die von einem Unternehmer getätigten Umsätze können auf dessen Geständnis gestützt werden, wenn der Unternehmer den Umfang der Umsätze kennt. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der Angeklagte lediglich einräumt, dass die den Tatvorwürfen zugrunde liegenden Zahlen „dem Grunde nach“ so zutreffen. Da er aber keine

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Nichtzulassungsbeschwerde in Schätzungsfällen

Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das Finanzgericht im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich. Dies gilt insbesondere für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler). Ein zur Zulassung der Revision berechtigender erheblicher Rechtsfehler

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Schätzung des Finanzgerichts

Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das Finanzgericht im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich. Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, wie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler. Die Revision ist in solchen

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Steuerhinterziehung – und der Schuldumfang

Beim Straftatbestand der Steuerhinterziehung lässt es den Schuldspruch grundsätzlich unberührt, wenn lediglich der Verkürzungsumfang, etwa durch eine fehlerhafte Schätzung, unrichtig bestimmt ist, die Verwirklichung des Tatbestandes aber sicher von den Feststellungen getragen wird. Die Bestimmung des Umfangs der Steuerverkürzung ist rechtsfehlerhaft, wenn die vom Landgericht gewählte Schätzung und die mitgeteilten

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Schätzung mit (Un-)sicherheitszuschlag

Auch die griffweise Schätzung in Form eines (Un-)Sicherheitszuschlags muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein; deshalb muss das Ergebnis dieser Schätzung vom Finanzgericht ausreichend begründet und auf seine Plausibilität hin überprüft werden. Die Hinzuschätzung in Form eines (Un-)Sicherheitszuschlags (hier: von 10 % der erklärten Umsätze) kann vom Bundesfinanzhof nicht auf

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Steuerhinterziehung – und die Urteilsgründe

Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO müssen die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen, also das Tatgeschehen mitteilen, in dem die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden. Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger

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Schätzungen – und die Rohgewinnaufschlagsätze der Finanzverwaltung

Es ist bisher nicht geklärt, ob die monatlichen Rohgewinnaufschlagsätze, die von der Software der Finanzverwaltung geschätzt werden, der Gauß’schen Normalverteilung folgen, und ob die in einem üblichen Prüfungszeitraum (drei Jahre mit 36 Monats-Einzelwerten) erhobene Grundgesamtheit groß genug für die Anwendung der bei einer Gauß’schen Normalverteilung geltenden Gesetzmäßigkeiten ist. In mathematischer

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Quantilschätzung, Zeitreihenvergleich – und die Preiserhöhung

Die Anforderungen, die der Bundesfinanzhof in seiner bisherigen Rechtsprechung an die Durchführung eines Zeitreihenvergleichs gestellt hat, gelten bei summarischer Betrachtung auch dann, wenn die Ergebnisse des Zeitreihenvergleichs durch Vornahme einer Quantilsschätzung zur Begründung der Schätzungshöhe herangezogen werden. Eine während des Prüfungszeitraums vorgenommene Preiserhöhung um 26 % schließt es im Regelfall

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Schätzung des Wareneinkaufs

Die Schätzung der Höhe der durch einen Wareneinkauf entstandenen Betriebsausgaben setzt voraus, dass sich das Finanzamt bzw. das Finanzgericht die volle Überzeugung davon verschafft hat, ob und ggf. in welchem Umfang ein Wareneinkauf durch den Steuerpflichtigen stattgefunden hat. Hierbei sind die allgemeinen Beweisregeln, einschließlich der Regeln über die Beweisnähe, Beweisvereitelung

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Schätzung im Steuerstrafverfahren – anhand der Richtsatzsammlung

Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss sind. Ist eine konkrete Berechnung der Umsätze und Gewinne nicht möglich und kommen ausgehend von der vorhandenen Tatsachenbasis andere Schätzungsmethoden nicht in Betracht, darf das Tatgericht die

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Steuerstrafverfahren – und die fehlerhafte Schätzung durch das Gericht

Beim Straftatbestand der Steuerhinterziehung lässt es den Schuldspruch grundsätzlich unberührt, wenn lediglich der Verkürzungsumfang, etwa durch eine fehlerhafte Schätzung, unrichtig bestimmt ist, die Verwirklichung des Tatbestandes aber sicher von den Feststellungen getragen wird. Der Strafausspruch hat jedoch keinen Bestand, wenn das Landgericht den Umfang der Steuerverkürzungen nicht rechtsfehlerfrei bestimmt hat.

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Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im Speiserestaurant – nach der „30/70-Methode“

Grundsätzlich ist eine vom Finanzamt auf Grundlage einer Getränkekalkulation vorgenommene Schätzung, die auf betriebsinternen Daten aufbaut, aus Sicht des Bundesfinanzhofs eine geeignete Schätzungsmethode. Diese sog. „30/70-Methode“ basiert nämlich auf dem Gedanken, dass in einem Speiserestaurant das Verhältnis zwischen verzehrten Speisen und Getränken nur geringen Schwankungen unterliegt, da die Gäste typischerweise

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Schätzung des Finanzgerichts – und die Nichtzulassungsbeschwerde

Sofern der Unternehmer die Höhe des geschätzten Rohgewinnaufschlagsatzes wie auch die Art und Weise der Plausibilitätsprüfung des Finanzgericht rügt, richtet sich sein Vorbringen gegen die Richtigkeit der Schätzung. Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das Finanzgericht im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich.

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Notebook

Geschätzte Überstunden

Es ist möglich, Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO auf der Grundlage des vom Arbeitnehmer geleisteten Tatsachenvortrags zu schätzen. Verlangt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Vergütung für Überstunden, obliegt es ihm, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass er Arbeit in einem die

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Umkleidezeiten, Wegezeiten – und ihre Schätzung

Das Umkleiden ist Teil der vom Arbeitnehmer geschuldeten und ihm zu vergütenden Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt, die im Betrieb an- und abgelegt werden muss. Steht fest (§ 286 ZPO), dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner

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Tägliches Auszählen einer offenen Ladenkasse

Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung erfordert bei Bareinnahmen, die ähnlich einer offenen Ladenkasse erfasst werden, einen täglichen Kassenbericht (vgl. § 146 Abs. 1 Satz 2 AO), der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt worden ist. Fehlt es an derartigen Unterlagen im Betrieb, bestehen für den Bundesfinanzhof keine Bedenken

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