Schätzung des Wareneinkaufs

Die Schätzung der Höhe der durch einen Wareneinkauf entstandenen Betriebsausgaben setzt voraus, dass sich das Finanzamt bzw. das Finanzgericht die volle Überzeugung davon verschafft hat, ob und ggf. in welchem Umfang ein Wareneinkauf durch den Steuerpflichtigen stattgefunden hat. Hierbei sind

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Geschätzte Überstunden

Es ist möglich, Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO auf der Grundlage des vom Arbeitnehmer geleisteten Tatsachenvortrags zu schätzen.

Verlangt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Vergütung für Überstunden, obliegt es ihm, darzulegen

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Schätzung im Steuerstrafverfahren

Auch im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Bemessung der Steuer maßgebend sind, aber ungewiss sind.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war

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Bundesfinanzhof (BFH)

Schätzung beim Vorsteuerabzug

Nach § 162 Abs. 1 Satz 2 AO sind bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein.

Stehen die Schätzungsgrundlagen (steuerpflichtige Umsätze

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