Jäger haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Erwerb eines Schalldämpfers für ihre Jagdwaffen gestattet wird. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall hatte der Inhaber eines Jahresjagdscheins geklagt. Er wohnt in Berlin und übt die Jagd in einem Revier in Brandenburg aus. Er will mit einer schallgedämpften
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