Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen

Jäger haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Erwerb eines Schalldämpfers für ihre Jagdwaffen gestattet wird. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall hatte der Inhaber eines Jahresjagdscheins geklagt. Er wohnt in Berlin und übt die Jagd in einem Revier in Brandenburg aus. Er will mit einer schallgedämpften

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Kein Schalldämpfer für die Jagd

Ein Jäger hat keinen Anspruch auf Genehmigung eines Schalldämpfers bei der Jagd. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt die Klage eines unter Tinnitus leidenden Jägers abgewiesen. Dem Kläger war im Juni 2007 von der Behörde nicht erlaubt worden, einen Schalldämpfer für seine Jagdrepetierwaffe zu erwerben. Der Kläger, so

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