Für Neubauten besteht kein Anspruch des privaten Grundstückseigentümers auf Aufstockung der Kostenübernahme durch den Flughafen für einen weiteren passiven Schallschutz.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall haben die klagenden Grundstückseigentümer in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus errichtet, in
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